CORONA - Informationen für Kreativschaffende

Überbrückungshilfe aka Corona-Soforthilfe des Bundes (Bund – BMWI)

Die Überbrückungshilfe ist die Fortsetzung der Soforthilfen, die seit April 2020 beantragt werden konnten.
Die angekündigte Antragstellung für Umsätze aus Personengesellschaften (z.B. GbR) und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist ebenfalls als Teil der Überbrückungshilfe III möglich. Anders als die Anträge für Soloselbständige können diese Anträge nur über einen prüfenden Dritten (z.B. Steuerberater) gestellt werden.
Soloselbständige, die keine oder geringe betriebliche Fixkosten haben, können anstelle der Überbrückungshilfe die Neustarthilfe beantragen.

Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus (für die Monate Juli bis Dezember 2021) können seit Juli bzw. Oktober 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet nach erneuter Verlängerung am 31. März 2022. Seit 7. Januar 2022 können Erstanträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt werden. Die Frist für Erstanträge läuft bis 30. April 2022. Ab Ende Januar können voraussichtlich Schlussabrechnungen zu den Überbrückungshilfen I bis III sowie den November- und Dezemberhilfen eingereicht werden. Die Einreichungsfrist Schlussabrechnung wurde vom 30.06.2022 auf den 31.12.2022 verschoben.


Informationen zu den Corona-Hilfen des Bundes

Antragstellung auf Überbrückungshilfe-Plattform

Neustart Kultur (Bund)

Das Programm Neustart Kultur ist Teil des Konjunkturprogramms und wird von der BKM bereitgestellt. Mittlerweile stehen insgesamt 2 Mrd Euro als Rettungs- und Zukunftsprogramm zur Verfügung. Es besteht aus mehreren Teilprogrammen, die jeweils für Teilmärkte ausgerichtet sind. Die Vergabe läuft – je nach Bereich – über Dachverbände und Fonds. Manche Teilprogramme sind bereits abgeschlossen, andere sind offen oder angekündigt. Da laufend Programme beginnen und enden, empfehlen wir, die jeweiligen Newsletter des Fonds zu abonnieren, der für die eigene künstlerische und inhaltliche Tätigkeit relevant ist.

Verlängert bis Ende 2022

Neustart Kultur - Übersicht nach Sparten

Grundsicherung (Bund)

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll. Sie steht sowohl (ehemaligen) Beschäftigten wie auch Selbstständigen offen. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Voraussetzungen für diese Leistung vereinfacht. Die Regelungen über den erleichterten Zugang zur Grundsicherung gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen.

Grundsicherung - Informationen auf Website der Arbeitsagentur (FAQs)

Kulturstabilisierungsprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Teilprogramme:

Programm für Soloselbstständige im Kunst- und Kulturbereich

Soloselbstständige Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe können einmalig für bis zu drei Monate einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen. Das Programm wurde verlängert bis 31. Dezember 2021.  

Seit dem 5. Juli 2021 bis spätestens 31. März 2022 kann einmalig eine Finanzhilfe von bis zu 1.180 Euro monatlich für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 beantragt werden. Anträge für den Zeitraum Januar bis März 2022 können ab dem 13. Januar 2022 bis spätestens 30. Juni 2022 gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern.

Stipendienprogramm für Künstler*innen in der Anfangsphase ihres Schaffens

Stipendium in Höhe von 5.000 Euro / Anfangsphase: Antragsteller*in befindet sich im letzten Jahr einer künstlerischen Ausbildung oder ist seit weniger als fünf Jahren künstlerisch tätig / Kombination mit anderen Hilfen ist möglich

Spielstättenprogramm

Erweiterung des Programms auf dezentrale Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte.
Eine Antragsstellung für das erste Quartal 2022 ist noch bis zum 31.12.2022 möglich. Die Antragsstellung für Juli – Dezember 2022 noch bis zum 30.09.2022.

Hotlines von Bund und Land                                 zu Corona-Hilfsprogrammen

Für eine konkrete Beratung zu einzelnen Programmen bieten Bund und Land jeweils spezifische Hotlines.

Hotlines für Überbrückungshilfe und Neustarthilfe:

  • für prüfende Dritte: Tel. +49 30-530 199 322, Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (BMWI)
  • für Soloselbstständige (Direktantrag): +49 30-1200 21034, Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr (BMWI)

Hotline für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstalter:

Tel: 0800 6648430

Hotline von Bayern Innovativ zum Bayerischen Spielstättenprogramm:

Tel: 0911 20671-344, Mo bis Do von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr und von 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Servicehotline für Selbständige und Künstler*innen der Arbeitsagentur:

Tel: 0800 4555521, Mo bis Fr von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr